Königsstatut

  1. Jedes ordentlich aufgenommene Mitglied mit vollendetem 21. Lebensjahr kann Schützenkönig werden. Jedes ordentlich aufgenommene Mitglied unter 21 Jahre kann Jungschützenkönig werden.

  2. Ist das Mitglied verheiratet, gehört der Ehepartner zum Königshaus.

  3. König und Jungschützenkönig haben das Recht sich einen Adjudanten oder ein Adjudantenpaar auszuwählen, das gleichfalls zum Königshaus gehört. Voraussetzung ist die ordentliche Mitgliedschaft des Adjudanten oder eines Teils des Adjudantenpaares zum Schützenverein e.V. Bad Orb.

  4. Der König soll an den Präsidiumssitzungen teilnehmen, um über Ziele und Pläne des Vereins ausreichend informiert zu sein. Die Teilnahme des Jungschützenkönigs und der sich als Mitglied im Verein befindlichen Adjutanten ist freigestellt, aber erlaubt und erwünscht.
    Alle Mitglieder des Königshauses, die sich an den Präsidiumssitzungen beteiligen haben kein Stimmrecht (sofern sie nicht Mitglieder des Präsidiums sind), können aber selbst Vorschläge einbringen und Meinungen äußern.
    Zu Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes kann der Präsident den König (ebenfalls ohne Stimmrecht) einladen.

  5. Unbedingte Voraussetzung für den Schützenkönig und den Adjutanten ist der Besitz einer kompletten Schützenuniform.

  6. Der Schützenkönig und Jungschützenkönig, sowie alle Mitglieder des Königshauses sind verpflichtet, sich an allen Vereinsveranstaltungen zu beteiligen und den Verein bei allen Festlichkeiten zu repräsentieren.

  7. Der Schützenkönig des Schützenvereins e.V. Bad Orb ist der höchste Repräsentant des Vereins und ist angehalten, sich dieser Ehre bewusst zu sein und sich entsprechend zu verhalten.
    Das gleiche gilt für alle Mitglieder des Königshauses. Der König sollte sich bewusst sein, dass er mit Antritt seiner Königswürde lebenslang zum Kreis der Schützenkönige des Schützenvereins e.V. Bad Orb gehört und sich auch daraus Verpflichtungen dem Verein gegenüber ergeben (z.B. das Treffen aller Könige des SV Bad Orb am Samstag auf den hl. Dreikönigstag).
    Das höchste Ziel für das Königsjahr muss immer sein, würdige Repräsentanten des Vereines zu sein und die bestmöglichen Voraussetzungen für den oder die Nachfolger zu schaffen.
    Eine Königin sollte sich verpflichtet fühlen, sich mit Ihrer Adjutantin der Schützenfrauen anzunehmen und das monatliche Treffen zu organisieren.

  8. Das Königshaus setzt sich wie folgt zusammen:
    1. Schützenkönig und ggf. Partner
    2. Jungschützenkönig und ggf. Partner
    3. Adjutant bzw. Adjutantenpaar des Schützenkönigs
    4. Adjutant bzw. Adjutantenpaar des Jungschützenkönigs

  9. Die Mitglieder des Schützenvereins e.V. Bad Orb sind angehalten, dem Schützenkönig und dem gesamten Königshaus treu und loyal zur Seite zu stehen und zu unterstützen, wie es in unserem Schützenlied schon in der ersten Strophe besungen wird: "Wir sind die Schützen hier im Land und halten dem König die Treue"

  10. Das Präsidium ist verpflichtet, den König und das Königshaus in allen Fragen zu beraten und beizustehen um besonders die Kosten für das Königshaus niedrig zu halten.

  11. Das Königshaus ist angehalten, Vor- und Ratschläge des Präsidiums zu beherzigen und zu befolgen, um die Vereinsarbeit zu unterstützen und die Vereinsführung zu unterstützen und zu entlasten.

  12. Das Königshaus hat das Recht auf eine würdige und feierliche Proklamation.

  13. Besondere und finanzielle Verpflichtungen dem Verein gegenüber:
    Eintritt Königsball: jeder selbst
    • Neujahrstreffen im Schützenhaus übernimmt Verein
    • Treffen der Schützenkönige übernimmt der Verein
    • Spende beim Königstreffen übernimmt der jeweilige König
    • Königsgeburtstag: Feier im Schützenhaus: Kostenpauschale € 125,-- (1 Essen, zwei Getränke und eine Schnapsrunde), gilt ebenfalls für den Ehepartner.
    • Königsverabschiedung im Schützenhaus: Kostenpauschale € 50,-- (1 Getränk- und 1 Schnapsrunde)
    • Evtl. Abschlußfahrt der Königin wird durch die teilnehmenden Schützenfrauen geteilt und geht auf keinen Fall allein auf Kosten der Königin.
    • Antritts- und oder Abschiedsrunde des Königs und der Königin übernimmt jeder selbst.

    Soweit ist dies nur ein kurzer und nicht absolut vollständiger Umriss der Kosten für ein Königsjahr.
    Wesentlich wichtiger als finanzieller Aufwand ist die würdige Repräsentanz unseres Vereins, z.B: bei der jährl. Fahrt zum Königsball nach Wilhelmshaven usw., die genau wie alle anderen Veranstaltungen natürlich auch mit Kosten verbunden sind.